Smartphone-Konzept

Umgang mit Smartphones am PGN

1 Einleitung und Zielsetzung

Das Smartphone ist aus dem Alltag der Schülerinnen und Schüler nicht mehr wegzudenken. Es ist ein vielseitiges Werkzeug, das sowohl als Kommunikationsmittel als auch für Lernzwecke genutzt werden kann. Gleichzeitig birgt die Nutzung von Smartphones speziell im schulischen Kontext etliche Risiken wie Ablenkung und Minderung der Konzentration, Störungen im Unterricht, Unterschleif oder Verstöße gegen Datenschutz und Privatsphäre. Das vorliegende Konzept verfolgt das Ziel, einen verantwortungsvollen und reflektierten Umgang mit Smartphones im Schulalltag zu fördern und klare Regeln für die Nutzung festzulegen.

2 Grundsätze für den Umgang mit Smartphones

  • Förderung eines verantwortungsvollen Umgangs: Schülerschaft, Eltern und Lehrkräfte sollen ein Bewusstsein für die Chancen und Risiken der Smartphone-Nutzung entwickeln.
  • Respekt vor der Lernatmosphäre: Der Unterricht soll nicht mehr durch unnötige Ablenkungen gestört werden und es soll ein respektvoller Umgang miteinander gefördert werden.
  • Die Schule als Entspannungs- und Schutzraum: Das Smartphone soll im Schulhaus weitgehend unsichtbar bleiben und nicht für private Zwecke genutzt werden, da ohnehin bereits in der Freizeit ein großer Druck auf den Kindern lastet, permanent online zu sein.
  • Nutzung als Lerninstrument: Smartphones können weiterhin als nützliche Werkzeuge für den Unterricht und das selbstständige Lernen eingesetzt werden, wenn die jeweilige Lehrkraft es explizit fordert und für sinnvoll erachtet.

3 Regeln für die Nutzung im Schulalltag

3.1 Im Unterricht und auf den Gängen

  • Handyfreie Schule: Beim Betreten der Schule sollen die Geräte bereits in der Schultasche verstaut sein. Während des Unterrichts sollen Smartphones ausgeschaltet und in der Büchertasche (und nicht am Körper) aufbewahrt werden.
  • Ausnahmen für pädagogische Zwecke: Smartphones dürfen nur auf ausdrückliche Anweisung der Lehrkraft für Lernzwecke (z.B. Recherche, Apps zur Lernförderung etc.) verwendet werden.
  • Webuntis: Der Vertretungsplan kann im ersten Stock vor Schulbeginn eingesehen werden (die Klassenbuchführenden informieren sich) oder auf Webuntis vor dem Betreten des Schulgebäudes. Bei Unsicherheiten bezüglich Stunden- oder Raumwechsel während des Schultages kann eine Person stellvertretend für die Klasse vor dem Sekretariat nachsehen.
  • Notfälle: Sollte ein Schüler oder eine Schülerin ein dringendes Anliegen haben, kann das Smartphone nur nach Rücksprache mit der Lehrkraft genutzt werden.
  • Generelles Verbot von Gaming, Social Media und Messaging: Die Nutzung von Social Media, Messenger-Diensten oder Spielen ist generell nicht gestattet.

3.2 In den Pausen

Pausenzeiten am Vormittag: In diesen Pausen dürfen Smartphones nicht genutzt werden. Durch den Verzicht auf die Smartphones in den Pausen sollen aktive Kommunikation mit anderen Kindern, das soziale Miteinander und Bewegung gefördert werden.

3.3 In Freistunden und Vertretungsstunden

Freistunden: Die Zeit in der Schule soll aktiv für soziale Kontakte, Gespräche und gemeinsames Lernen genutzt werden

Vertretungsstunden: Diese sind sinnvoll für die Lernenden zu nutzen, Videospiele oder die Nutzung sozialer Medien sind nicht gestattet.

3.4 In der Mittagspause

In der Mittagspause kann das Smartphone von allen Jahrgängen, die das Schulhaus offiziell verlassen dürfen (aktuell ab 2. Halbjahr 7. Klasse), außerhalb des Schulgeländes genutzt werden und ist mit dem Eintritt ins Schulgebäude umgehend wieder in der Schultasche zu verstauen.

3.5 Bei Prüfungen

Smartphones sind während Prüfungen ebenfalls strikt verboten und müssen abgegeben oder an einem separaten Ort verwahrt werden. Bereits das Mitführen eines mobilen Geräts oder einer Smartwatch ist als Unterschleif zu ahnden.

4 Maßnahmen zur Unterstützung der Umsetzung

4.1 Aufklärung und Sensibilisierung

  • Zu Beginn jedes Schuljahres wird in den Klassen die Hausordnung, in der die wichtigsten Regelungen zum Umgang mit digitalen Endgeräten stehen, erläutert.
  • Es wird ein Informationsangebot zur Unterstützung von Eltern im Umgang mit Smartphones zuhause und den digitalen Herausforderungen für Jugendliche angeboten.
  • In den 5. Klassen sollen innerhalb der ersten Schulwochen des Jahres Gespräche und Workshops von älteren „Peers“ angeboten werden, um die Kinder für Themen wie „Social Media“, „Tik-Tok-Challenges“, „Etikette im Klassenchat“, „Ratsuche bei AI“ „Cybermobbing“, „Cybergrooming“, „Datensicherheit und Privatsphäre“, „Digital Detox“ und die Auswirkungen von exzessiver Smartphone-Nutzung zu sensibilisieren.
  • Die Tutoren der 5. Klassen können im ersten Halbjahr in den Klassenchats integriert sein und im Bedarfsfall klärende Gespräche führen.
  • Workshops und Informationsveranstaltungen zu digitalen Herausforderungen durch einzelne Unterrichtseinheiten, die Sozialpädagoginnen oder externe Anbieter auch für höhere Jahrgänge.

4.2 Visualisierung des Handyverbots

  • Beschilderung und eindeutige Hinweise an den Schuleingängen
  • Erarbeitete Plakate zu einzelnen Themen in den Klassenzimmern.

4.3 Integrativer Einsatz im Unterricht

  • Zweckmäßigkeit: Lehrkräfte sollen stets überlegen, ob und wie Smartphones sinnvoll in den Unterricht integriert werden können
  • Datensicherheit und Privatsphäre: Lehrkräfte und Klassen müssen sicherstellen, dass bei der Nutzung von Smartphones im Unterricht keine Urheberrechtsverletzungen oder unzulässige Datensammlungen erfolgen (z.B. bei der Nutzung von Apps und Onlinediensten). Es muss darauf geachtet werden, dass durch den Gebrauch von Smartphones keine Dritten in unangemessener Weise beobachtet oder deren Rechte verletzt werden (z.B. durch heimliche Foto- oder Videoaufnahmen).

4.4 Konsequenzen bei Missachtung der Regeln

  • Bei der Missachtung der Regeln (Offenes Tragen des Smartphones im Schulhaus, Toilettengang mit Gerät in der Hosentasche etc…) wird das Smartphone durch die Lehrkraft umgehend eingesammelt und im Anschluss an die Stunde in einer Kiste im Sekretariat verwahrt.
  • Das Gerät kann ausschließlich von den Eltern (gegen Ausweis) am selben Tag bis 16.30h oder am Folgetag vom Schüler abgeholt werden können.
  • Die Information der Eltern erfolgt entweder umgehend bei der Abnahme oder nach der Unterrichtsstunde durch das Kind (via Sprachnachricht oder Anruf vom abzugebenden Gerät), oder die Lehrkraft schreibt eine Nachricht an die Eltern über Webuntis.

5 Evaluation und Anpassung des Konzepts

Regelmäßige Rückmeldungen: Das Konzept wird regelmäßig durch Rückmeldungen von Schüler- und Elternseite sowie von Lehrkräften evaluiert. Bei Bedarf soll es angepasst und weiterentwickelt werden.