1 Unterrichtsbetrieb
1.1 Das Schulhaus ist ab 7.30 Uhr geöffnet. 2 Gangaufsichten sind ab 7.40 Uhr tätig; sie sperren auch die Klassenzimmer auf. Die Fachräume werden kurz vor Unterrichtsbeginn durch die Fachlehrer geöffnet.
1.2 Das Sekretariat ist vor 7.55 Uhr und in allen Pausen geöffnet.
1.3 Die Klassenbuchführer informieren sich am Morgen vor Unterrichtsbeginn anhand der Aushänge über möglichen Unterrichtsausfall, über Vertretungsstunden oder Raumänderungen sowie über die im Sekretariat als entschuldigt gemeldeten Mitschüler/innen.
1.4 Alle Schüler/innen begeben sich beim ersten Läuten um 7.50 Uhr in ihre Klassenzimmer
und Fachräume, damit der Unterricht pünktlich um 7.55 Uhr beginnen kann.
1.5 Während der gesamten Unterrichtszeit, aber auch beim Stundenwechsel und vor allem bei nötigem Zimmerwechsel zwischen der 1. und 2., zwischen der 3. und 4. sowie zwischen der 5. und 6. Stunde verhalten sich alle Schüler/innen so leise wie möglich, um fortlaufenden Unterricht oder Schulaufgaben anderer Klassen nicht zu stören.
1.6 Ist zehn Minuten nach Stundenbeginn noch keine Lehrkraft in der Klasse, informiert ein Klassensprecher das Sekretariat.
1.7 Schüler/innen der Jahrgänge 5 bis 10 dürfen am Vormittag während der gesamten Unterrichtszeit, also auch in den Pausen, das Schulgelände nicht verlassen. Für die Schüler/innen der 5. und 6. Jahrgangsstufe gilt dies auch für die Mittagspause von 13.05 bis 13.50 Uhr, wenn sie Nachmittagsunterricht haben. Schüler/innen der 7. Klassen, die nicht den Ganztag besuchen, dürfen im zweiten Halbjahr während der Mittagspause das Schulgelände verlassen. Ausnahmeregelungen müssen von den Eltern der Unterstufenschüler/innen bei der Schulleitung beantragt werden.
1.8 Zu Beginn der Vormittagspausen um 9.25 Uhr (1. Pause) und um 11.15 Uhr (2. Pause) verlassen alle Schüler/innen der Klassen 5 bis 10 unverzüglich das Schulhaus und halten sich im Schulhof auf. Bewegungsrichtung von oben nach unten beachten! Bei schlechtem Wetter findet nach einer Durchsage „Pause auf den Gängen“ statt.
Die Lehrkräfte verlassen zu Beginn der Pausen als Letzte das Zimmer und schließen es ab. In allen Pausen sind Aufsichten durch Lehrkräfte oder anderes pädagogisches Personal gewährleistet.
Beim ersten Signal zum Ende der Pausen gehen alle in die Unterrichtsräume, damit der Unterricht um 9.45 Uhr bzw. 11.35 Uhr wieder pünktlich beginnen kann.
1.9 Besondere Aufenthaltsräume:
Schüler/innen der Oberstufe sowie der Jahrgangsstufe 9 und 10 können das Schülercafé EG6 als Arbeitsraum nutzen, nicht aber die Klassenzimmer oder Fachräume. Sie erhalten gegen Unterschrift im Sekretariat den Schlüssel für das Café und sind für die Ordnung in diesem Raum verantwortlich.
Die Schüler/innen der Mittelstufe können sich in Freistunden im Zimmer 12 (Aula) aufhalten. Schüler/innen der Unterstufe finden in der Mittagspause im Zimmer 113 einen Ort der Ruhe für selbständiges Arbeiten.
Die Bibliothek ist ein Silentium-Raum d.h. ein Raum zum stillen Arbeiten. Sie ist in der Mittagspause und in Freistunden zugänglich. Es gilt die Bibliotheksordnung.
Nach Unterrichtsschluss dürfen Schüler/innen ohne Aufsicht nicht allein in den Klassenzimmern bleiben.
1.10 Der Konsum von Zigaretten, auch E-Zigaretten und E-Shishas, von Alkohol und anderen Drogen ist im Schulhaus und auf dem gesamten Schulgelände einschließlich Gehsteig an der Gibitzenhofstraße untersagt. Raucher entsorgen ihre Abfälle ordnungsgemäß und vermeiden Belästigungen der Anwohner.
1.11 Essen, Trinken und Kaugummi-Kauen sind im Unterricht unerwünscht und nur mit ausdrücklicher Genehmigung der jeweiligen Lehrkraft gestattet.
2 Sauberkeit und Ordnung
2.1 Jeder Schüler und jede Schülerin ist für die Sauberkeit und Ordnung im gesamten Schul-
haus sowie auf dem Schulgelände verantwortlich. Abfälle werden in die Abfallbehälter
geworfen, nicht auf den Boden.
2.2 Die Klassenleiter sind Ansprechpartner für die Ausgestaltung der Klassenzimmer und legen mit ihrer Klasse einen regelmäßigen Ordnungsdienst fest.
2.3 Nach Unterrichtsschluss werden die Stühle hochgestellt und das Zimmer wird besenrein verlassen. Fachlehrer der letzten Unterrichtsstunde unterstützen den Ordnungsdienst bei seiner Aufgabe – Tafel reinigen, Fenster schließen, Müll beseitigen, Licht löschen – und schließen das Zimmer ab.
2.4 Räume und Einrichtungen müssen pfleglich behandelt werden. Festgestellte Schäden werden sofort dem Hausmeister, Zimmer 10, gemeldet, Verursacher von Schäden werden zu Schadensersatzleistungen herangezogen.
2.5 Fehlen in einem Zimmer Tische oder Stühle, ist der Hausmeister um Abhilfe zu bitten. Eigenmächtiges Austauschen schafft Chaos.
3 Sicherheit
3.1 Um Verletzungen zu vermeiden, dürfen
- gefährliche Gegenstände wie z.B. Messer nicht in die Schule mitgebracht werden
- im Winter keine Schneebälle geworfen werden
- Roller, Inliner und Ähnliches auf dem Schulgelände nicht benutzt werden
- im Schulhaus keine Bälle geworfen werden.
3.2 Mit Rücksicht auf unsere Nachbarn dürfen auf dem Hartplatz nur Softbälle benutzt werden.
3.3 Die Feuerwehrzufahrt muss immer freigehalten werden.
3.4 Zweiradfahrer steigen vor dem Schulhof ab und stellen ihr Fahrzeug in bzw. vor den bereitgestellten Fahrradständern im Schulhof ab. Das Abstellen auf dem Gehsteig in der Gibitzenhof- oder Alemannenstraße ist nicht zulässig.
3.5 Fehlende Schüler/innen sind 15 Minuten nach Stundenbeginn im Sekretariat zu melden.
4 Umgangsformen
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft erkennen die Grundprinzipien unseres Schulprofils und die 10 Gebote im Umgang miteinander an und tragen zu deren Verwirklichung im Schulalltag bei. Jede/r Einzelne bemüht sich um ein höfliches, faires und gewaltfreies Miteinander.
5 Umgang mit digitalen Medien
Der Umgang mit digitalen Geräten wie dem Smartphone oder dem Tablet gehört zu unserem Alltag. Gleichzeitig schafft ihre Nutzung auch zahlreiche Probleme. Die Schule will zu einem sinnvollen Gebrauch, muss aber auch den Missbrauch, soweit es in ihrer Macht steht, verhindern. Wichtig ist uns vor allem:
-
dass die Persönlichkeitsrechte, also das Recht am eigenen Bild und an der eigenen Stimme, immer respektiert werden.
-
dass Schülerinnen und Schüler nicht vom Unterricht abgelenkt werden und
-
dass sie mithilfe ihrer Geräte nichts unternehmen, was das vertrauensvolle Miteinander beeinträchtigen kann.
Digitale Endgeräte müssen im Rahmen der Schule also immer verantwortungsvoll und mit Blick auf die schulischen Aufgaben eingesetzt werden. Dazu gelten folgende Regeln.
5.1.1 Handys dürfen ab der Jahrgangsstufe 10 für schulische Zwecke eigenverantwortlich genutzt werden. Bei Missbrauch kann diese Erlaubnis für einzelne widerrufen werden.
Während der Pausen am Vormittag ist ihr Gebrauch für alle untersagt.
5.1.2 In den Klassen 5 bis 9 darf das Handy nur im Unterricht und zwar auf Aufforderung bzw. Erlaubnis durch die Lehrkraft benutzt werden.
5.1.3 Ab Klasse 9 dürfen Schüler/innen anstatt der Hefte auch ein Tablet zum Festhalten der Ergebnisse verwenden.
5.2 Fotos, Videos oder Tonmitschnitte dürfen von anderen Personen nur dann gemacht werden, wenn diese hierfür in schriftlicher Form die Erlaubnis erteilen. Dies gilt auch, wenn die betreffenden Materialien im Rahmen des Unterrichts erstellt werden (z.B. für Lernvideos).
5.3 Arbeitsblätter, Bilder und andere Unterrichtsmaterialien, gleich ob sie von einer Lehrkraft oder von Schülern zur Verfügung gestellt werden, dürfen nur innerhalb der Klasse bzw. der Unterrichtsgruppe verwendet werden. Eine Weitergabe darüber hinaus, auch innerhalb der Schule, ist untersagt.
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Schulleiter