Hausordnung

Präambel

Unser Aufenthalt in der Schule hat nicht nur das Ziel, Unterrichtsinhalte und Werte zu vermitteln, die Schule soll auch als Lebensraum dienen. Dies können wir dann verwirklichen, wenn der Respekt vor Personen und der pflegliche Umgang mit Sachen zur Leitlinie des Verhaltens aller wird. Wenn alle Beteiligten sich Mühe geben und folgende Leitsätze befolgen, kann jeder Einzelne sich an seiner Schule wohl fühlen und selbst etwas verändern und bewirken.

Respekt vor Personen bedeutet unter anderem auch, sich während des Unterrichts so zu verhalten, dass weder die eigene Konzentration noch die anderer beeinträchtigt wird.

Damit die Schule Lebensraum sein kann, müssen alle mit sämtlichen Einrichtungsgegenständen pfleglich und umweltverträglich umgehen. Um zu verhindern, dass viele unter dem Fehlverhalten Einzelner leiden, kann die Schule Schadensersatz bei Beschädigungen verlangen.

Um den Unterricht für Schüler und Lehrer so erfolgreich und angenehm wie möglich zu gestalten, sind einige grundlegende Regeln einzuhalten. Insbesondere ist sowohl von Schüler- als auch von Lehrerseite auf Pünktlichkeit zu achten.

1 Unterrichtsbetrieb

1.1 Das Schulhaus ist ab 7.30 Uhr geöffnet.
Zwei Gangaufsichten sind ab 7.40 Uhr tätig; sie sperren auch die Klassenzimmer auf. Die Fachräume werden kurz vor Unterrichtsbeginn durch die Fachlehrer geöffnet.

1.2 Das Sekretariat ist vor 7.55 Uhr und in allen Pausen geöffnet.

1.3 Die Klassensprecher informieren sich am Morgen vor Unterrichtsbeginn anhand der Aushänge über möglichen Unterrichtsausfall, über Vertretungsstunden oder Raumänderungen. Im Zweifel gilt der Aushang in Papierform neben dem Sekretariat.

1.4 Alle Schüler begeben sich beim ersten Läuten um 7.50 Uhr in ihre Klassenzimmer und Fachräume, damit der Unterricht pünktlich um 7.55 Uhr beginnen kann.

1.5 Während der gesamten Unterrichtszeit, aber auch beim Stundenwechsel und vor allem bei nötigem Zimmerwechsel zwischen der 1. und 2., zwischen der 3. und 4. sowie zwischen der 5. und 6. Stunde verhalten sich alle Schüler so leise wie möglich, um fortlaufenden Unterricht oder Schulaufgaben an- derer Klassen nicht zu stören.

1.6 Ist zehn Minuten nach Stundenbeginn noch keine Lehrkraft in der Klasse, informiert ein Klassensprecher das Sekretariat.

1.7 Schüler der JS 05 bis 11 dürfen am Vormittag während der gesamten Unterrichtszeit, also auch in den Pausen, das Schulgelände nicht verlassen. Für die Schüler der JS 05 und 06 gilt dies auch für die Mittagspause von 13.05 bis 13.50 Uhr, wenn sie Nachmittagsunterricht haben. Schüler der JS 07, die nicht den Ganztag besuchen, dürfen im zweiten Halbjahr während der Mittagspause das Schulgelände verlassen. Ausnahmeregelungen müssen von den Eltern der Unterstufenschüler bei der Schulleitung beantragt werden.

1.8 Zu Beginn der Vormittagspausen um 9.25 Uhr (1. Pause) und um 11.15 Uhr (2. Pause) verlassen alle Schüler der JS 05 bis 11 unverzüglich das Schulhaus und halten sich im Schulhof auf. Bewegungsrichtung von oben nach unten beachten! Bei schlechtem Wetter findet nach einer Durchsage „Pause auf den Gängen“ statt.
Die Lehrkräfte verlassen zu Beginn der Pausen als Letzte das Zimmer und schließen es ab. In allen Pausen sind Aufsichten durch Lehrkräfte oder anderes pädagogisches Personal gewährleistet.
Beim ersten Signal zum Ende der Pausen gehen alle in die Unterrichtsräume, damit der Unterricht um 9.45 Uhr bzw. 11.35 Uhr wieder pünktlich beginnen kann.

1.9 Besondere Aufenthaltsräume:
Schüler der Oberstufe sowie der JS 09 und 10 können das Schülercafé EG6 als Arbeitsraum nutzen, nicht aber die Klassenzimmer oder Fachräume. Sie erhalten gegen Unterschrift im Sekretariat den Schlüssel für das Café und sind für die Ordnung in diesem Raum verantwortlich.
Die Schüler der Mittelstufe können sich in Freistunden in der Aula aufhalten. Schüler der Unterstufe finden in der Mittagspause im Zimmer 113 einen Ort der Ruhe für selbständiges Arbeiten.
Die Bibliothek ist ein Silentium-Raum d.h. ein Raum zum stillen Arbeiten. Sie ist in der Mittagspause und in Freistunden zugänglich. Es gilt die Bibliotheksordnung.
Nach Unterrichtsschluss dürfen Schüler ohne Aufsicht nicht allein in den Klassenzimmern bleiben.

1.10 Der Konsum von Zigaretten, auch E-Zigaretten und E-Shishas, von Alkohol und anderen Drogen sowie das Mitführen von Cannabis ist im Schulhaus und auf dem gesamten Schulgelände einschließlich Gehsteig an der Gibitzenhofstraße untersagt. Raucher entsorgen ihre Abfälle ordnungsgemäß und vermeiden Belästigungen der Anwohner.

1.11 Essen, Trinken und Kaugummi-Kauen sind im Unterricht unerwünscht und nur mit ausdrücklicher Genehmigung der jeweiligen Lehrkraft gestattet.

2 Sauberkeit und Ordnung

2.1 Jeder Schüler ist für die Sauberkeit und Ordnung im gesamten Schulhaus sowie auf dem Schulgelände verantwortlich. Abfälle werden in die Abfallbehälter geworfen, nicht auf den Boden.

2.2 Die Klassenleiter sind Ansprechpartner für die Ausgestaltung der Klassenzimmer und legen mit ihrer Klasse einen regelmäßigen Ordnungsdienst fest.

2.3 Nach Unterrichtsschluss werden die Stühle hochgestellt und das Zimmer wird besenrein verlassen. Fachlehrer der letzten Unterrichtsstunde unterstützen den Ordnungsdienst bei seiner Aufgabe – Tafel reinigen, Fenster schließen, Müll beseitigen, Licht und Beamer ausschalten – und schließen das Zimmer ab.

2.4 Räume und Einrichtungen müssen pfleglich behandelt werden. Festgestellte Schäden werden sofort dem Hausmeister, Zimmer 10, gemeldet, Verursacher von Schäden werden zu Schadensersatzleistungen herangezogen.

2.5 Fehlen in einem Zimmer Tische oder Stühle, ist der Hausmeister um Abhilfe zu bitten. Eigenmächtiges Austauschen schafft Chaos.

3 Sicherheit

3.1 Um Verletzungen zu vermeiden, dürfen

  • gefährliche Gegenstände wie z.B. Messer nicht in die Schule mitgebracht werden
  • im Winter keine Schneebälle geworfen werden
  • Roller, Inliner und Ähnliches auf dem Schulgelände nicht benutzt werden
  • im Schulhaus keine Bälle geworfen werden.

3.2 Mit Rücksicht auf unsere Nachbarn dürfen auf dem Hartplatz nur Softbälle benutzt werden.

3.3 Die Feuerwehrzufahrt muss immer freigehalten werden.

3.4 Zweiradfahrer steigen vor dem Schulhof ab und stellen ihr Fahrzeug in bzw. vor den bereitgestellten Fahrradständern im Schulhof ab. Das Abstellen auf dem Gehsteig in der Gibitzenhof- oder Alemannenstraße ist nicht zulässig.

3.5 Fehlende Schüler sind 15 Minuten nach Stundenbeginn im Sekretariat zu melden.

4 Umgangsformen

Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft erkennen die Grundprinzipien unseres Schulprofils und die 10 Gebote im Umgang miteinander an und tragen zu deren Verwirklichung im Schulalltag bei. Jeder Einzelne bemüht sich um ein höfliches, faires und gewaltfreies Miteinander.

5 Umgang mit digitalen Medien

Der Umgang mit digitalen Geräten ist für Kinder und Jugendliche heute ein wichtiger Bestandteil des Alltags. Ab der 5. Jahrgangsstufe möchte die Schule durch Medienerziehung und vielfältige Informationsangebote dabei unterstützen, einen verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit digitalen Medien zu erlernen. Das Pirckheimer-Gymnasium möchte zudem einen geschützten Raum bieten, in dem
Überforderung durch digitale Medien außen vor bleibt.
Wichtig ist, dass die Persönlichkeitsrechte, also das Recht am eigenen Bild und an der eigenen Stimme, immer respektiert werden, und dass Schüler mithilfe ihrer Geräte nichts unternehmen, was das vertrauensvolle Miteinander beeinträchtigen kann.
Daher gelten folgende Regeln:

5.1 Die private Nutzung und Sichtbarkeit sowie das Mitführen am Körper von digitalen Endgeräten ist in allen Jahrgangsstufen auf dem gesamten Schulgelände zu allen Zeiten strikt untersagt. Mit dem Betreten des Schulhauses wird erwartet, dass die mobilen Geräte ausgeschaltet sind und sich in der Büchertasche befinden. (Der aktuelle Vertretungsplan kann vor Schulbeginn online über webuntis eingesehen werden, für den weiteren Tagesverlauf steht ein gedruckter Plan im 1. OG zur Verfügung.)
Ausnahmen sind in Notfällen oder bei vorheriger Erlaubnis durch eine Lehrkraft möglich.
In allen Jahrgangsstufen darf das Smartphone im Unterricht, und zwar auf Aufforderung bzw. nach Erlaubnis durch die Lehrkraft für lernförderliche Zwecke benutzt werden.
In der Mittagspause kann das Smartphone von allen Jahrgängen, die das Schulhaus offiziell verlassen dürfen (aktuell ab 2. Halbjahr 7. Klasse) außerhalb des Schulgeländes genutzt werden und ist mit dem Eintritt ins Schulgebäude umgehend wieder in der Schultasche zu verstauen.

5.2 Ab der neunten Jahrgangsstufe dürfen Schüler anstatt der Hefte ein Tablet zum Festhalten der Ergebnisse verwenden. (Auch hier ist eine private Nutzung in Form von Spielen, Apps etc. während der Schulzeit untersagt.)

5.3 Fotos, Videos oder Tonmitschnitte dürfen von anderen Personen nur dann gemacht werden, wenn diese hierfür in schriftlicher Form die Erlaubnis erteilen. Dies gilt auch, wenn die betreffenden Materialien im Rahmen des Unterrichts erstellt werden (z.B. für Lernvideos).

5.4 Arbeitsblätter, Bilder und andere Unterrichtsmaterialien, gleich ob sie von einer Lehrkraft oder von Schülern zur Verfügung gestellt werden, dürfen nur innerhalb der Klasse bzw. der Unterrichtsgruppe verwendet werden. Eine Weitergabe darüber hinaus, auch innerhalb der Schule, ist untersagt.

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Schulleiter