Sie sind hier

Schulrechtliche Bestimmungen zum Übertritt

  • Sie erhalten von der Grundschule im Mai ein Übertrittszeugnis.
  • Liegt der Grundschul-Notendurchschnitt in den Fächern D, M und HSU bei 2,33 und besser, können Sie Ihr Kind ohne weiteres am Gymnasium anmelden.
  • Sind die Noten in D, M und HSU im Durchschnitt schlechter als 2,33, wird auf dem Zeugnis die Eignung für das Gymnasium nicht bestätigt. Sie können Ihr Kind dennoch am Gymnasium anmelden; es muss dann an einem Probeunterricht am Gymnasium teilnehmen.

Planen Sie für Ihr Kind einen Übertritt aus der 5. Klasse einer Realschule oder einer Hauptschule, so können Sie sich hier über die Bedingungen informieren.