Schulaufgaben
Jahrgangsstufen 6-8: | 4 Schulaufgaben |
Jahrgangsstufen 9, 9+, 10: | 3 Schulaufgaben |
Qualifikationsphase 11, 12: | 1 Klausur pro Halbjahr |
Es werden vereinzelt schriftliche Schulaufgaben durch mündliche Prüfungen ersetzt.
Jahrgangsstufe 8: | die 2. Schulaufgabe wird ersetzt durch eine mündliche Prüfung |
Jahrgangsstufe 8 (Mittelstufe plus): | die 3. Schulaufgabe wird ersetzt durch eine mündliche Prüfung |
Jahrgangsstufe 10: | die 2. Schulaufgabe wird ersetzt durch eine mündliche Prüfung |
Q 12/1: | die Klausur wird ersetzt durch eine mündliche Prüfung |
Mündliche Prüfungen
Gemäß §54 der Gymnasialen Schulordnung (GSO) ist das Ersetzen einer schriftlichen Schulaufgabe in den Jahrgangsstufen 6 mit 10 durch eine mündliche Prüfung verpflichtend vorgeschrieben. Dies ist äußerst sinnvoll, da sie den Bereich der mündlichen Ausdrucksfähigkeit stärker betont. Aus diesem Grunde wurde am PGN in der 8. und der 10. Klasse je eine mündliche Prüfung eingeführt, das Ersetzen einer Klausur in der Qualifikationsphase ist ebenso verpflichtend.
Mündliche Prüfungen sind Partner- oder Gruppenprüfungen, die aus mindestens zwei Teilen bestehen. Neben Kriterien wie Sprachrichtigkeit (Grammatik, Wortschatz) und Aufgabenerfüllung stehen hier v.a. auch Kriterien wie Aussprache und Intonation sowie Strategie und Interaktion mit dem Gesprächspartner im Vordergrund.