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Mündliche Abiturprüfung (Kolloquium)
Neben den drei schriftlichen Prüfungen legen die Schülerinnen und Schüler im Abitur zwei mündliche Prüfungen (Kolloquium) ab.
Folgende Fächer können für die Kolloquiumsprüfung gewählt werden:
- eine fortgeführte oder eine spät beginnende Fremdsprache
- Religionslehre (bzw. Ethik), Geschichte und Sozialkunde, Geographie, Wirtschaft und Recht
- Biologie, Physik, Chemie, Informatik (nur am NTG)
- Kunst, Musik
- Sport als besondere Fachprüfung: mündlich-praktisch
In der mündlichen Abiturprüfung können die Schülerinnen und Schüler einen Prüfungsschwerpunkt wählen:
Sie schließen die Lerninhalte des ersten oder des zweiten Ausbildungsabschnitts aus und erklären die Lerninhalte eines der drei verbleibenden Ausbildungsabschnitte zum Prüfungsschwerpunkt.
Zu allen vier Ausbildungsabschnitten werden vom Prüfungsausschuss Themenbereiche festgelegt (mehr als zwei pro Halbjahr), über deren Inhalte die Schülerin / der Schüler geprüft wird. Spätestens 4 Wochen (vgl. GSO § 81 Abs. 2 Satz 4) vor dem Prüfungstermin entscheidet sich die Schülerin oder der Schüler für einen der angebotenen Themenbereiche.
Prüfungsvorbereitung und Prüfungsablauf
- Das Thema des Kurzreferates aus dem gewählten Themenbereich wird der Schülerin oder dem Schüler etwa 30 Minuten vor Prüfungsbeginn schriftlich bekannt gegeben. Je nach Aufgabenstellung können auch Materialien zur Verfügung gestellt werden.
- Die Schülerin oder der Schüler bereitet sich auf das Kolloquium unter Aufsicht vor und kann dabei Aufzeichnungen als Grundlage für die Ausführungen machen.
- Das Kolloquium gliedert sich in zwei Prüfungsteile von je etwa 15 Minuten Dauer:
- Kurzreferat der Schülerin oder des Schülers zu dem gestellten Thema (ca. 10 Minuten) sowie Gespräch über das Kurzreferat;
- Gespräch zu Problemstellungen aus den beiden weiteren Ausbildungsabschnitten.