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Einbringungsverpflichtung

Qualifikationsphase (Ausbildungsabschnitte 11/1 bis 12/2)

Aus der Qualifikationsphase sind 40 Halbjahresleistungen einzubringen. Davon sind 30 verpflichtende Einbringungen und 10 freie Profileinbringungen.

Als Grundregel gilt:

  • volle Einbringung in D, M, Fs und den zwei weiteren Abiturprüfungsfächern
  • je 1 "Streichresultat" in allen anderen Pflicht- und Wahlpflichtfächern
  • verpflichtende Einbringung der beiden Halbjahresleistungen (11/1 und 11/2) sowie der Seminararbeit im W-Seminar und der Gesamtleistung im P-Seminar
HJL
D
4
M
4
Fs1
4
Rel/Eth
3
G+Sk
3
Geo/WR
3
Ku/Mu
3
Nw1
3*
Nw2/Inf/Fs2
1
4. HJL für 4./5. Abiturfach
2
SUMME
30
*) wenn keine 2. Nw belegt wird:
4 HJL in Nw1 (gemäß KMK)
Profileinbringung
HJL
W-Seminar
11/1 und 11/2
2
Seminararbeit entspricht
2
P-Seminar entspricht
2
Freie Einbringung aus
  • dem Pflicht- und Wahlpflichtfächerbereich
  • dem Profilbereich (z.B. Chor, Orchester)
  • Sport (falls Sport nicht als Abiturfach gewählt wird, wie bisher max. 3)
  • Informatik oder weitere Fremdsprache als Abiturfächer
4*

SUMME

10

*) wenn Informatik oder eine weitere Fremdsprache oder Sport als Abiturfach gewählt wird, reduziert sich die Anzahl der freien Einbringungen

Am Ende der Qualifikationsphase (bis eine Woche vor Beginn der schriftlichen Abiturprüfung) können in zwei der über vier Halbjahre belegten Fächer je eine Halbjahresleistung ersetzt werden, nicht jedoch in den Abiturprüfungsfächern und wenn nur eine Naturwissenschaft gewählt wurde.

Abiturprüfung

Die einzelnen Ergebnisse der Abiturprüfung werden vierfach gewertet, pro Fach sind daher maximal 60 Punkte möglich. Das bedeutet, dass über die fünf Abiturprüfungen maximal 300 Punkte erreicht werden können.